1:0 für den Datenschutz

Hol­ger Voss hat Recht bekommen. Laut Urteil vom Land­ge­richt Darm­stadt darf T-Online zumin­dest seine Flat­rate Nut­zungs­da­ten nicht nach Ver­bin­dungs­ab­bruch speichern.

Ein Urteil das Sinn ergibt: Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­an­bie­ter dür­fen nur die Daten spei­chern, die zur Abrech­nung not­wen­dig sind. Wenn eine Flat­rate besteht, sollte kei­ner­lei Daten­hal­tung not­wen­dig sein. Soweit so gut.

Für den Schutz der Mei­nungs­frei­heit (schliess­lich ist Herr Voss erst durch eine Klage über eines Forum­bei­tra­ges auf diese Sache auf­merk­sam gewor­den) ist das ein gro­ßer Sieg: Es gibt Mög­lich­kei­ten legal und den­noch anonym im Inter­net unter­wegs zu sein.

Was mir aber auf­stößt: Diese Rege­lung schützt auch die, die Kri­mi­nel­les vor­ha­ben. Und ich meine hier nicht nur die File­sha­rer, son­dern ins­be­son­dere die, die Rech­ner (kaputt-)hacken, Spam ver­schi­cken, Viren durch die Gegend schleu­dern. Sobald eine Flat­rate da ist, sind diese Per­so­nen fast unauffindbar.

Die EU-Richtlinie zur Vor­rats­spei­che­rung ist natür­lich noch was ganz ande­res, aber man fragt sich schon: Was wiegt schwe­rer: Das Recht auf freie anonyme Mei­nungs­äus­se­rung, oder die Not­wen­dig­keit Straf­ta­ten zu verfolgen?

Diese Frage wird erschwert durch die Tat­sa­che, daß der glei­che Mecha­nis­mus (Spei­chern von Ver­bin­dungs­da­ten) sowohl echte Straf­ta­ten wie auch Baga­tell­de­likte ver­fol­gen kann.

Momen­tan würde sich meine Waag­schale (ins­be­son­dere ob des Men­gen­ver­hält­nis „echte Straf­ta­ten“ vs „Batell­de­likte“ / „Mei­nungs­äus­se­run­gen“) Rich­tung Mei­nungs­frei­heit neigen.

Keine Kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird niemals weitergegeben.Erforderliche Felder sind mit einem * markiert.