Das BMI erklärt den Bundestrojaner

Das Bun­des­inn­nen­mi­nis­te­rium hat ja die eingegangenen Fragenkataloge zur Onlinedurchsuchung beantwortet. Ich bin jetzt mal die ers­ten paar Ant­wor­ten durch­ge­gan­gen, und was soll ich sagen? Da stel­len sich einem die Haare auf:

Sollte der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­port wäh­rend eines lau­fen­den Ein­sat­zes geschlos­sen wer­den und keine Kom­mu­ni­ka­tion mit dem Steue­rungs­sys­tem mög­lich sein, dein­stal­liert sich die Soft­ware selbständig.“

prima. Wenn ich jetzt Ter­ro­rist bin, und böse Dinge [tm] plane, nehme ich mein Sys­tem nur noch für das Nötigste ans Netz. So häu­fig kön­nen die ja gar nicht nach­in­stal­lie­ren…

Vor einem Ein­satz wird die Sys­tem­um­ge­bung des Ziel­sys­tems erkun­det, insbe-sondere die dar­auf instal­lier­ten Sicherheitsvorkehrungen.“

err… sozu­sa­gen eine Online­durch­su­chung *vor* der Online­durch­su­chung? Oder fährt ein BKA­ler hin und schaut sich das Sys­tem erst­mal in Ruhe vor Ort an? Warum macht er dann nicht ein­fach gleich ein hd-Image?

Die obige Annahme, es bestehe ein Inter­esse an einem „unsi­che­ren“ Netz ist daher unzutreffend.“

Einer mei­ner Lieb­lings­sätze. Soso, die BKA-Ermittler hof­fen also auf einen abso­lut siche­ren Rech­ner beim Ver­däch­ti­gen… Ja nee, is klar. Natür­lich haben die ein Inter­esse daran, einen Rech­ner mit bekann­ten Schwach­stel­len vor­zu­fin­den, ansons­ten kom­men sie ja nicht hin­ein!

Die ent­wi­ckelte Soft­ware soll grund­sätz­lich nur ein­mal zum Ein­satz kommen.“

Auch schön. Für jeden „Gefähr­der“ wird ein eige­ner Tro­jan.. errr.. RFS-Agent kom­plett neu ent­wi­ckelt. Wow.

Bei der hier in Rede ste­hen­den RFS han­delt es sich nicht um eine „Spionage-software“, son­dern um ein tech­ni­sches Mit­tel zur Datenerhebung.“

Mein abso­lu­ter Lieb­lings­satz. Und das hier sind näm­lich keine Raub­ko­pien, son­dern aus­ge­la­gerte Siche­rungs­da­ten­sätze.

Die Beur­tei­lung des Aus­sa­ge­hal­tes (der Beweis­wert spielt im Rah­men der Gefah­ren­ab­wehr zunächst keine Rolle) dürfte sich gene­rell an ande­ren Maß­nah­men der IuK-Forensik orientieren.“

Ich wie­der­hole noch­mal die Sache in der Klam­mer:

der Beweis­wert spielt im Rah­men der Gefah­ren­ab­wehr zunächst keine Rolle“

Vulgo: „Solange wir irgend­eine ver­meint­li­che Gefahr abweh­ren wol­len, müs­sen wir gar nix bewei­sen kön­nen. Das muss man einfach machen!

Durch die Hin­ter­le­gung des Quell­codes der RFS bei Gericht könnte zudem etwa belegt wer­den, dass die Soft­ware keine Daten frei im Ziel­sys­tem plat­zie­ren kann.“

Und wie wird belegt, daß die (ja mitt­ler­weile gelöschte) Soft­ware auf mei­nem Rech­ner mit dem Quell­code im Gerichts­ar­chiv iden­tisch ist?

Der hier ist etwas länger:

Durch ver­schie­dene Maß­nah­men wird sicher­ge­stellt, dass eine Rückverfolgbar-keit nahezu unmög­lich ist. Die Ziel­per­son könnte nur fest­stel­len, dass sich auf dem Sys­tem eine für ihn uner­wünschte Soft­ware instal­liert hat. Bevor Gegen-maßnahmen durch den Betrof­fe­nen getä­tigt wer­den könn­ten, müsste die­ser zu-nächst das ent­deckte Pro­gramm ana­ly­sie­ren. Diese Ana­lyse der RFS (Disas-sembling) wird jedoch durch die Ver­wen­dung kryp­to­gra­phi­scher Metho­den na-hezu unmög­lich gemacht.“

Von Traffic-Analyse haben die noch nichts gehört, oder? Ich meine, irgend­wie müs­sen die Daten ja vom Ziel­rech­ner zur Poli­zei kom­men. Dabei ent­steht (nach­ver­folg­ba­rer) Netz­werk­ver­kehr. Ein inter­es­sier­ter Gefähr­der muss da dann nur einen zwei­ten PC mit Netz­werks­nif­fer anhän­gen, und schon weiß er zumin­dest die IP des emp­fan­gen­den Sys­tems…

Die gewon­ne­nen Ergeb­nisse wer­den so lange ver­schlüs­selt auf dem Ziel­rech­ner zwi­schen­ge­la­gert, bis eine Inter­net­ver­bin­dung durch den Betrof­fe­nen her­ge­stellt wird.“

Moment! Ich dachte „Sollte der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­port wäh­rend eines lau­fen­den Ein­sat­zes geschlos­sen wer­den und keine Kom­mu­ni­ka­tion mit dem Steue­rungs­sys­tem mög­lich sein, dein­stal­liert sich die Soft­ware selb­stän­dig“? Was denn nun? Deut­li­cher kann die Inkom­pe­tenz bzw. die Ver­ar­sche ja gar nicht sein!

Und das sind die Sachen die ich nur bei gro­ber Durch­sicht mit mäßi­gen Security-Sachverstand gese­hen habe.…

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