Art 20.4 GG

Nicht nur ich, son­dern auch Sebastian stellt sich die Frage nach Art. 20.4 des Grundgesetzes:

Gegen jeden, der es unter­nimmt, diese Ord­nung zu besei­ti­gen, haben alle Deut­schen das Recht zum Wider­stand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Lei­der ist das ja doch nicht so ein­fach, wie wir es uns erhof­fen. Die­ser klit­ze­kleine Arti­kel wirft zig Fra­gen auf:

  • Ab wann ist andere Abhilfe nicht mehr möglich?
  • Was genau muss getan wer­den, damit jemand etwas unter­nimmt die Ord­nung aus den Absät­zen 1 bis 3 zu beseitigen?
  • Was ist Wider­stand? Atten­tate? Demonstrationen? Neu­wah­len? Herr­gott, die­ser Begriff ist der­ma­ßen weit­ge­fasst, daß er fast nichts beschreibt.
  • Zählt die Ein­hal­tung der Grund­rechte zur demo­kra­ti­schen Ordnung?

Sebas­tian hat Recht, man darf diese Ent­wick­lung nicht igno­rie­ren, muß aktiv wer­den. Ich befürchte nur, daß Blo­gna­bel­schau und gegen­sei­ti­ges „Du hast ja Recht“-gehabe gar nichts hilft. Hat jemand einen PR-Profi an der Hand, der gegen klei­nes Geld hilft die Sache in die Hand zu nehmen?

5 Kommentare

  • Ich habe noch etwas über den letz­ten Arti­kel Urhe­ber­recht schlägt Grund­recht nach­ge­grü­belt, und der Track­back vom Ork­pi­ra­ten hat mich irgend­wie ins grü­beln gebracht. Wäre es mög­lich Spen­den zu sam­meln, damit einen Wer­be­spot „Ret­tet das Grund­ge­setz“ oder ä

  • Chris­tian bezieht sich auf Sebas­tian, und beide fra­gen sich, wann man denn nun Wider­stand leis­ten darf.

    Dabei ist die Ant­wort seit Men­schen­ge­den­ken immer die Glei­che: Wenn man das Echo ver­tra­gen kann. „Wider­stand leis­ten“ „darf“ man, wenn man stark gen

  • Tach zusam­men!

    Bevor ihr zwei (Sebas­tian und du) euch wei­ter unsin­nig Gedan­ken macht:
    Art. 20 IV GG könnt ihr getrost ver­ges­sen … und damit meine ich wirk­lich vergessen.

    Art 20 IV GG wurde erst nach­träg­lich ins GG ein­ge­fügt im Rah­men einer „Zucker­brot und Peitsche“-Politik irgend­wann Ende der 60er Jahre.
    Unsere Ver­fas­sungs­vä­ter haben sol­chen Unsinn noch nicht gemacht, sie haben den Absatz viel­mehr nach ein­ge­hen­der Bera­tung expli­zit _nicht_ ins GG aufgenommen.

    Im Ergeb­nis haben wir dadurch nun eine Norm mit Grund­rechtscha­rak­ter im Grund­ge­setz ste­hen, die aus Sicht der meis­ten Juris­ten „den Keim ihrer eige­nen Unan­wend­bar­keit bereits in sich selbst trägt“ … womit wir zu eurer Frage kom­men:
    Wider­stand im Sinne des Art. 20 IV GG darf der Bür­ger nur leis­ten, wenn die unan­tast­ba­ren wesent­li­chen Struk­tur­be­stim­mun­gen des Grund­ge­set­zes ange­grif­fen wer­den (vgl. Art. 79 III GG). Es müsste also die BRD in ihrem Kern als Repu­blik, als Demo­kra­tie, als Rechts­staat, als Sozi­al­staat oder als Bun­des­staat ange­grif­fen werden.

    Selbst wenn das der Fall ist, darf aber zudem keine andere Mög­lich­keit der Abhilfe beste­hen. Der Bür­ger muss also zunächst vor den Gerich­ten kla­gen, even­tu­ell demons­trie­ren, sich poli­tisch enga­gie­ren, … usw.

    Wenn aber wirk­lich die BRD in ihrem struk­tu­rel­len Kern ange­grif­fen ist, wird nach solch einer Och­sen­tour aber wohl jede Hilfe zu spät kommen. ;-)

    Darum kann man getrost auch oder sogar gerade als ordent­li­cher und evtl. auch besorg­ter deut­scher Staats­bür­ger den Art. 20 IV GG guten Gewis­sens ver­ges­sen und in als das sehen, was er ist:
    Ein Stück ver­fehl­ter geschicht­li­cher Tages­po­li­tik, das längst wie­der ver­schwun­den wäre aus unse­rem GG, wenn es nicht wegen sei­ner Sym­bo­lik kaum unauf­fäl­lig wie­der zu ent­fer­nen wäre.

    Gruß

    Der Hans

  • JollyOrc schrieb:

    na, das ist doch mal eine gute Erklä­rung. Mir schwante ja schon sowas, aber es so aus­ge­schrie­ben zu sehen hilft doch sehr. Danke Hans :) (Wenn es auch nur vor Feh­lern schützt. Das Pro­blem wie mit der momen­ta­nen Situa­tion umzu­ge­hen ist löst es nicht)

  • Hi Pira­ten,
    die Dis­kus­sion hier erin­nert mich an eine Aus­sage Lenin’s: (sinn­ge­mäss) „bevor die Deut­schen zur Revo­lu­tion schrei­ten, stel­len sie sich an und lösen eine Bahn­steig­karte“. Gab’s frü­her mal. Sozu­sa­gen damit auch das legi­ti­miert ist. ;-)

    Signi­fi­kant bleibt:
    – der Pseudo-Staat hat „sein Volk“ so orga­ni­siert, dass „fast jeder Ein­zelne“ glaubt, mate­ri­ell mehr zu ver­lie­ren zu kön­nen, als mit der „Frei­heit ande­rer“ ent­was zu gewin­nen. (Ich habe auch nichts zu ver­ber­gen.)
    – die DDR hatte eine „offi­zi­elle StaSi“ und die war iden­ti­fi­zier­bar. Die DDR2.0 hat so was ‚offi­zi­ell gar nicht und braucht es auch gar nicht, kann es nie­mals geben‘, reden uns die Propaganda-Medien ein und for­dern per Mi.d.Inn.S. eine Ver­ei­ni­gung von Poli­zei und Diensten.

    Ok, lösen wir die Bahn­steig­kar­ten.
    Gruss

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