Nicht nur ich, sondern auch Sebastian stellt sich die Frage nach Art. 20.4 des Grundgesetzes:
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Leider ist das ja doch nicht so einfach, wie wir es uns erhoffen. Dieser klitzekleine Artikel wirft zig Fragen auf:
- Ab wann ist andere Abhilfe nicht mehr möglich?
- Was genau muss getan werden, damit jemand etwas unternimmt die Ordnung aus den Absätzen 1 bis 3 zu beseitigen?
- Was ist Widerstand? Attentate? Demonstrationen? Neuwahlen? Herrgott, dieser Begriff ist dermaßen weitgefasst, daß er fast nichts beschreibt.
- Zählt die Einhaltung der Grundrechte zur demokratischen Ordnung?
Sebastian hat Recht, man darf diese Entwicklung nicht ignorieren, muß aktiv werden. Ich befürchte nur, daß Blognabelschau und gegenseitiges „Du hast ja Recht“-gehabe gar nichts hilft. Hat jemand einen PR-Profi an der Hand, der gegen kleines Geld hilft die Sache in die Hand zu nehmen?




Ich habe noch etwas über den letzten Artikel Urheberrecht schlägt Grundrecht nachgegrübelt, und der Trackback vom Orkpiraten hat mich irgendwie ins grübeln gebracht. Wäre es möglich Spenden zu sammeln, damit einen Werbespot „Rettet das Grundgesetz“ oder ä
Christian bezieht sich auf Sebastian, und beide fragen sich, wann man denn nun Widerstand leisten darf.
Dabei ist die Antwort seit Menschengedenken immer die Gleiche: Wenn man das Echo vertragen kann. „Widerstand leisten“ „darf“ man, wenn man stark gen
Tach zusammen!
Bevor ihr zwei (Sebastian und du) euch weiter unsinnig Gedanken macht:
Art. 20 IV GG könnt ihr getrost vergessen … und damit meine ich wirklich vergessen.
Art 20 IV GG wurde erst nachträglich ins GG eingefügt im Rahmen einer „Zuckerbrot und Peitsche“-Politik irgendwann Ende der 60er Jahre.
Unsere Verfassungsväter haben solchen Unsinn noch nicht gemacht, sie haben den Absatz vielmehr nach eingehender Beratung explizit _nicht_ ins GG aufgenommen.
Im Ergebnis haben wir dadurch nun eine Norm mit Grundrechtscharakter im Grundgesetz stehen, die aus Sicht der meisten Juristen „den Keim ihrer eigenen Unanwendbarkeit bereits in sich selbst trägt“ … womit wir zu eurer Frage kommen:
Widerstand im Sinne des Art. 20 IV GG darf der Bürger nur leisten, wenn die unantastbaren wesentlichen Strukturbestimmungen des Grundgesetzes angegriffen werden (vgl. Art. 79 III GG). Es müsste also die BRD in ihrem Kern als Republik, als Demokratie, als Rechtsstaat, als Sozialstaat oder als Bundesstaat angegriffen werden.
Selbst wenn das der Fall ist, darf aber zudem keine andere Möglichkeit der Abhilfe bestehen. Der Bürger muss also zunächst vor den Gerichten klagen, eventuell demonstrieren, sich politisch engagieren, … usw.
Wenn aber wirklich die BRD in ihrem strukturellen Kern angegriffen ist, wird nach solch einer Ochsentour aber wohl jede Hilfe zu spät kommen. ;-)
Darum kann man getrost auch oder sogar gerade als ordentlicher und evtl. auch besorgter deutscher Staatsbürger den Art. 20 IV GG guten Gewissens vergessen und in als das sehen, was er ist:
Ein Stück verfehlter geschichtlicher Tagespolitik, das längst wieder verschwunden wäre aus unserem GG, wenn es nicht wegen seiner Symbolik kaum unauffällig wieder zu entfernen wäre.
Gruß
Der Hans
na, das ist doch mal eine gute Erklärung. Mir schwante ja schon sowas, aber es so ausgeschrieben zu sehen hilft doch sehr. Danke Hans :) (Wenn es auch nur vor Fehlern schützt. Das Problem wie mit der momentanen Situation umzugehen ist löst es nicht)
Hi Piraten,
die Diskussion hier erinnert mich an eine Aussage Lenin’s: (sinngemäss) „bevor die Deutschen zur Revolution schreiten, stellen sie sich an und lösen eine Bahnsteigkarte“. Gab’s früher mal. Sozusagen damit auch das legitimiert ist. ;-)
Signifikant bleibt:
– der Pseudo-Staat hat „sein Volk“ so organisiert, dass „fast jeder Einzelne“ glaubt, materiell mehr zu verlieren zu können, als mit der „Freiheit anderer“ entwas zu gewinnen. (Ich habe auch nichts zu verbergen.)
– die DDR hatte eine „offizielle StaSi“ und die war identifizierbar. Die DDR2.0 hat so was ‚offiziell gar nicht und braucht es auch gar nicht, kann es niemals geben‘, reden uns die Propaganda-Medien ein und fordern per Mi.d.Inn.S. eine Vereinigung von Polizei und Diensten.
Ok, lösen wir die Bahnsteigkarten.
Gruss