Schaut mal hier: Zustellung von Abmahnungen per Email zulässig, selbst wenn sie im Spam-Filter hängenbleiben. Es reiche wohl, nachzuweisen, daß die Email zeitgleich auch woanders hin per bcc zugestellt werden konnte. Schön, wenn neue Kommunikationsmedien genutzt werden, aber irgendwas wurde hier nicht richtig verstanden.
Man fragt sich, wann die erste Kanzlei ihre per-Email-Abmahnung bewusst so gestaltet, dass sie im Spam-Filter hängenbleibt…




Ich denke, es liegt in diesem speziellen Fall daran, dass die Beklagten zugegeben haben, dass die Mail zumindest angekommen ist (auch wenns im Filter landete)! Ich habs mir mehrmals durchgelesen und bin mir nicht sicher, wie das entschieden worden wäre, wenn man generell ausgesagt hätte, dass die Mail nicht angekommen ist. In dem Text wird nur davon gesprochen, daß durch den CC oder BCC Versand + eidesstattliche Aussage des CC oer BCC Empfängers + die Aussage, dass die Mail nicht zurückgekommen sei, die Vermutung nahe liegt und erhärtet wird, sie sei angekommen. Allerdings wird dort NICHT gesagt, es sei bewiesen dadurch. Wenn also der Empfang komplett verneint worden wäre — hätte das strittig werden können — meiner Meinung nach!