Böser Gedanke des Tages: Abmahnspam

Schaut mal hier: Zustel­lung von Abmah­nun­gen per Email zuläs­sig, selbst wenn sie im Spam-Filter hän­gen­blei­ben. Es rei­che wohl, nach­zu­wei­sen, daß die Email zeit­gleich auch woan­ders hin per bcc zuge­stellt wer­den konnte. Schön, wenn neue Kom­mu­ni­ka­ti­ons­me­dien genutzt wer­den, aber irgend­was wurde hier nicht rich­tig verstanden.

Man fragt sich, wann die erste Kanz­lei ihre per-Email-Abmahnung bewusst so gestal­tet, dass sie im Spam-Filter hängenbleibt…

Ein Kommentar

  • Ich denke, es liegt in die­sem spe­zi­el­len Fall daran, dass die Beklag­ten zuge­ge­ben haben, dass die Mail zumin­dest ange­kom­men ist (auch wenns im Fil­ter lan­dete)! Ich habs mir mehr­mals durch­ge­le­sen und bin mir nicht sicher, wie das ent­schie­den wor­den wäre, wenn man gene­rell aus­ge­sagt hätte, dass die Mail nicht ange­kom­men ist. In dem Text wird nur davon gespro­chen, daß durch den CC oder BCC Ver­sand + eides­statt­li­che Aus­sage des CC oer BCC Emp­fän­gers + die Aus­sage, dass die Mail nicht zurück­ge­kom­men sei, die Ver­mu­tung nahe liegt und erhär­tet wird, sie sei ange­kom­men. Aller­dings wird dort NICHT gesagt, es sei bewie­sen dadurch. Wenn also der Emp­fang kom­plett ver­neint wor­den wäre — hätte das strit­tig wer­den kön­nen — mei­ner Mei­nung nach!

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