Doppelte Standards bei Eric Schmidt

Google zu ver­däch­ti­gen, schlimme Dinge zu tun ist ja schon ein gut gepfleg­tes Ritual. Manch­mal wer­den sie auch ver­tei­digt, manch­mal ein­fach nur indif­fe­rent behan­delt. Ich per­sön­lich nutze ja einen guten Teil ihrer Dienste gerne. Da schmerzt es mich dann aber doch, wenn deren CEO Eric Schmidt gleich­zei­tig so dumme und unre­flek­tierte Aus­sa­gen macht:

If you have some­thing that you don’t want anyone to know, maybe you shouldn’t be doing it in the first place.

Damit stellt er sich in eine Linie mit allen Über­wa­chungs­freun­den und Bür­ger­rechts­ver­nich­tern unse­rer Zeit, schade eigent­lich. Und genau wie zu Wolf­gang „wer nichts zu ver­ber­gen hat, hat nichts zu befürch­ten“ Schäu­ble, der gleich­zei­tig nach wie vor kei­ner­lei kon­krete Aus­sage über die Parteispendenaffäre macht, kann ich auch Eric Schmidt gegen­über kei­ner­lei Respekt mehr haben: 2006 belegte er CNet mit einem einjährigen Interviewbann, nur weil diese die über Google frei verfügbaren Informationen zusammentrugen und veröffentlichten. Darin ent­hal­ten: Fak­ten über sein Ein­kom­men, sein Haus, seine Par­tei­spen­den und Hobbies.

Pfui, für sol­che Dop­pel­zün­gig­keit! Zum Glück fin­det Bruce Schneier wie üblich die richtigen, sachlichen Worte.

Quelle: BoingBoing & Gawker

Ein Kommentar

  • ABER!
    „Wer nichts zu ver­ber­gen hat…“(A) und „If you have something…“(B) haben grund­sätz­lich unter­schied­li­che Aus­sa­gen.
    A sagt aus, dass ein staats­treuer Bür­ger nichts gegen Über­wa­chung haben kann, weil ihm ja nichts pas­sie­ren kann.
    B sagt aus, dass der eigene Wunsch nach Schutz mit in die Waag­schale der mora­li­schen Bewer­tung gewor­fen wer­den sollte. BZw. wenn ich nicht zu einer Sache ste­hen kann, ist das even­tu­ell nichts für mich.

    Dass beide Aus­sa­gen falsch sind, steht ja gar nicht zur Debatte, aber sie haben grund­le­gend ande­res Kaliber.

    Natür­lich geht es kei­nen Men­schen etwas an, wann ich meine Bröt­chen kaufe und wel­che Sorte ich gern mag. Grund­sätz­lich ist aber das Schutz­be­dürf­nis bzgl. die­ser Infor­ma­tion gerin­ger als bzgl. mei­ner Vor­liebe für z. B. Bon­dage im Stadtpark.

    B. will eben sagen, dass wenn ich schon Bon­dage im Stadt­park mache, dann sollte ich es auch erho­be­nen Kop­fes tun und mich nicht hin­ter Daten­schutz ver­ste­cken. B tas­tet die Insti­tu­tion des Daten­schut­zes als sol­ches jedoch nicht an.
    A. stellt den Daten­schutz als sol­ches kom­plett in Frage. Daher wird ja auch gern als zwei­ter Satz ein „Daten­schutz darf nicht Täter­schutz sein“ hin­ter­her geworfen.

    Jupp… ich könnte sol­chen Typen auch den gan­zen Tag den Hin­tern ver­soh­len… viel­leicht ja nächs­tes mal im Stadtpark? ;))

    Letz­lich bleibt alles Inter­pre­ta­tion, aber ich finde unsere Men­schen­rechts­ver­let­zung on Wheels mit wei­tem Abstand schlim­mer, als den Erich… ähh.. Eric

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