Kluges vom BGH: Naziparolen auf englisch sind nicht strafbar.

Was daran klug ist?

Fol­gende Aus­sage von Straf­se­nats­vor­sit­zende Jörg-Peter Becker bei der Urteilsverkündung:

Aller­dings könne es das Straf­recht allein nicht schaf­fen, NS-Gedankengut aus dem öffent­li­chen Raum zu verbannen

(Quelle: Spiegel Online)

Genau mein Reden: Es tut auch mir weh Nazis und deren Devo­tio­na­len her­um­lau­fen zu sehen. Da hab ich kei­nen Bock drauf. Aber ein­fach denen die Sym­bo­lik zu ver­bie­ten lässt die Dep­pen doch nur stän­dig neue Sym­bole erfin­den. Es sind ja nicht die Worte, die schäd­lich und dumm sind, son­dern die Gedan­ken hin­ter ihnen.

Und Gedan­ken sind nun ein­mal in unse­rem Rechts­sys­tem nicht ver­folg­bar (was auch gut so ist). Es ist also schlicht abso­lut unmög­lich, solch üble Gesin­nun­gen über das Straf­recht aus der Welt zu schaf­fen. Zumin­dest nicht, ohne nicht gleich­zei­tig genau solch einen Unrechts­staat zu errich­ten, den man doch damit bekämp­fen will. Das ein­zige was wirk­lich lang­fris­tig hilft, ist Bil­dung, Auf­klä­rung und damit eine (geistig-moralische) Immu­ni­sie­rung der Folgegenerationen.

Klar, das ist sehr auf­wän­dig, extrem schwie­rig, und kos­tet wahr­schein­lich auch ein Hei­den­geld. Also der am wenigs­ten favo­ri­sierte Lösungs­an­satz des Durch­schnitts­po­li­ti­kers. Aber alle ande­ren Ansätze wer­den nicht funktionieren.

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