Neues Grundrecht…

Es gibt also ein neues Grund­recht. So zumindest titelt es Udo Vetter im Law Blog. Zum einen bin ich mir ziem­lich sicher, dass es nur eine neue und kon­kre­tere Aus­for­mu­lie­rung eines schon beste­hen­den Grund­rech­tes ist, aber davon mal abgesehen.

Was mich bren­nend inter­es­siert ist viel­mehr fol­gen­des: Gewährt das „Grund­recht auf Gewähr­leis­tung der Ver­trau­lich­keit und Inte­gri­tät infor­ma­ti­ons­tech­ni­scher Sys­teme“ auch Schutz bei Beschlag­nah­mung von Sys­te­men? Wenn meine ver­trau­lichs­ten Daten nicht aus­ge­späht wer­den dür­fen, dann soll­ten sie doch auch sonst nicht ein­ge­se­hen wer­den dür­fen, oder?

Hier wird es wei­ter­hin sehr viel Arbeit für die Juris­ten geben, da bin ich mir sicher…

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