Räuber und Diebe allesamt!

Enno hat ja unter ver​bren​nung​.org für seine ganze Fami­lie, Freunde und sonst­wen Unter­do­mains ein­ge­rich­tet. Diese wer­den ver­schie­den genutzt, und unter ande­rem auch als Fee­dre­a­der, bzw. Pla­net Aggre­ga­tor. Udo Vetter emp­fin­det sowas aller­dings als Content-Diebstahl:

Wer seine Blog-Einträge kom­plett auf eige­nen Web­sei­ten dar­stellt, mache sie sich damit zu eigen, und ver­stösse damit gegen Udos Urhe­ber­recht. (Oder so)

Tja, was soll man dazu sagen?

Natür­lich könnte man so einen Fee­dre­a­der mit Pass­wort schüt­zen, und damit der Öffent­lich­keit ent­zie­hen. Aber will man das immer? Und was ist, wenn ich zum Bei­spiel die „Share“ Funk­tion vom Google Rea­der benut­zen will, und damit ande­rer Leute Blog-Einträge quasi-öffentlich mache?

Ganz unab­hän­gig von der gefühl­ten und tat­säch­li­chen Rechts­lage: Der Ton macht die Musik Herr Vet­ter. Und nicht jeder (End-)Anwender tut Dinge bös­wil­lig um sich zu berei­chern oder andere zu scha­den. Trotz­dem ist es lobens­wert, dass nicht gleich eine Abmah­nung kam.

Inter­es­sant wäre in die­sem Zusam­men­hang sicher­lich eine Bewer­tung wie RSS-Feeds urhe­ber­recht­lich ein­zu­ord­nen sind: Tech­ni­scher Daseins­zweck eines RSS-Feeds ist es ja, Inhalte ande­ren zur eige­nen Ver­wen­dung zur Ver­fü­gung zu stel­len. Meis­tens zum Lesen im eige­nem Fee­dre­a­der, aber auch um die Mel­dun­gen zu sam­meln und sie dann zu prä­sen­tie­ren. Google News baut zum Bei­spiel stark dar­auf auf, oder auch die Netzeitung.

Wo hört das Zitat, bzw. die Refe­renz auf, und wo beginnt der Content-Klau. Und wie­viel darf ich „für eigene Ver­wen­dung“ benutzen?

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