Schaut mal hier: Zustellung von Abmahnungen per Email zulässig, selbst wenn sie im Spam-Filter hängenbleiben. Es reiche wohl, nachzuweisen, daß die Email zeitgleich auch woanders hin per bcc zugestellt werden konnte. Schön, wenn neue Kommunikationsmedien genutzt werden, aber irgendwas wurde hier nicht richtig verstanden. Man fragt sich, wann die erste Kanzlei ihre per-Email-Abmahnung bewusst so …
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