Warum „Three-Strikes“ Unsinn ist…

Die CDU sagt ja

Wir möchten nach britischem und französischem Vorbild Rechtsverletzungen effektiv unterbinden, indem die Vermittler von Internetzugängen Rechtsverletzer verwarnen und nötigenfalls ihre Zugänge sperren.

Warum geht sowas gar nicht?

Weil mir bislang kein Gesetz bekannt ist, dass, womöglich ohne richterlichen Beschluss, einen Menschen so komplett vom öffentlichen Leben ausschliesst wie es das Abklemmen vom Internet tun würde.

Man erinnert sich: Schon die Abwrackprämie lässt sich nur über das Internet beantragen. Dienstleister oder Händler verschiedenster Art sind häufig am besten über das Netz erreichbar. Preisvergleiche, Verbraucherinformationen, Behördenkontakte, Steuererklärungen…

…für all diese Dinge wird ein Internetzugang fast schon vorausgesetzt.

Und nun soll ein Rechteinhaber das einfach mal so abklemmen dürfen?

Selbst wenn es ein Richter täte — ist denen bewusst, dass sie die Leute dann auch gleich dauerhaft einknasten können?

Die CDU geht so überhaupt nicht mehr.

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