Warum „Three-Strikes“ Unsinn ist…

Die CDU sagt ja

Wir möch­ten nach bri­ti­schem und fran­zö­si­schem Vor­bild Rechts­ver­let­zun­gen effek­tiv unter­bin­den, indem die Ver­mitt­ler von Inter­net­zu­gän­gen Rechts­ver­let­zer ver­war­nen und nöti­gen­falls ihre Zugänge sperren.

Warum geht sowas gar nicht?

Weil mir bis­lang kein Gesetz bekannt ist, dass, womög­lich ohne rich­ter­li­chen Beschluss, einen Men­schen so kom­plett vom öffent­li­chen Leben aus­schliesst wie es das Abklem­men vom Inter­net tun würde.

Man erin­nert sich: Schon die Abwrack­prä­mie lässt sich nur über das Inter­net bean­tra­gen. Dienst­leis­ter oder Händ­ler ver­schie­dens­ter Art sind häu­fig am bes­ten über das Netz erreich­bar. Preis­ver­glei­che, Ver­brau­cher­in­for­ma­tio­nen, Behör­den­kon­takte, Steuererklärungen…

…für all diese Dinge wird ein Inter­net­zu­gang fast schon vorausgesetzt.

Und nun soll ein Rech­te­in­ha­ber das ein­fach mal so abklem­men dürfen?

Selbst wenn es ein Rich­ter täte — ist denen bewusst, dass sie die Leute dann auch gleich dau­er­haft ein­knas­ten können?

Die CDU geht so über­haupt nicht mehr.

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