Was bringen Demos?

Gar nichts, meint zumin­dest Ingo.

Und dass die „Ziel­per­so­nen“ sich für die Mei­nun­gen der Bevöl­ke­rung nicht inter­es­sie­ren, ja, nicht mal zu inter­es­sie­ren brau­chen, dürfte sich inzwi­schen her­um­ge­spro­chen haben. Vor Mei­nungs­äu­ße­run­gen haben die keine Angst. Die sagen dazu ein­fach „Na und?“.

Stimmt. Und ges­tern im Chat konnte ich ihm nicht all­zu­viel ent­ge­gen­set­zen. Heute schon:

Eine Demons­tra­tion ist schlicht eine Ver­samm­lung von Men­schen mit dem Zweck ihre Mei­nung kund­zu­tun. Das hat weder for­mal noch direkt infor­mell irgend­wel­che Aus­wir­kun­gen auf die Poli­tik. Jeder der glaubt, dass Paro­len, Trans­pa­rente, hüb­sche Anspra­chen, lahm­ge­leg­ter Ver­kehr , Sitz­blo­cka­den und viel­leicht die eine oder andere Stra­ßen­schlacht einen Poli­ti­ker zum Umden­ken bewegt sieht die Welt eher rosarot.

Warum gibt es den­noch Mas­sen­de­mons­tra­tio­nen, warum ist das immer noch ein Mit­tel zu dem Funk­tio­näre greifen?

Und wieso mei­nen wir, dass sol­che Ver­an­stal­tun­gen damals in Wackersdorf, in der DDR, in Polen oder der Ukraine irgend­et­was bewirkt haben?

Weil eine „Ver­samm­lung von Men­schen mit dem Zweck ihre Mei­nung kund­zu­tun“ eben tat­säch­lich eine Demons­tra­tion im eigent­li­chen Wort­sinne ist. Mit ihr kann zum Bei­spiel ein Lob­by­ist sei­nem Ansprech­part­ner gegen­über „demons­trie­ren“, daß er x Ein­hei­ten Wahl­volk beein­flus­sen kann. Zudem ist es eine Auf­merk­sam­keit erhai­schende Maß­nahme: Ohne Demons­tra­tion kriegt der berühmte Otto Nor­mal­ver­brau­cher nichts von viel­leicht wich­ti­gen The­men mit, schlicht weil in seinem Umfeld nicht dar­über berich­tet wird.

Mit Demons­tra­tio­nen, und geschick­ter PR drum­herum wird ihm die­ses Thema bewusst.

Um effek­tiv zu sein ist eine Demo in die­sen Tagen also nichts wei­ter als ein Bestand­teil einer grö­ße­ren PR– und Lobbyismus-Kampagne. Und in die­sem Rah­men durch­aus effek­tiv. Man kann Auf­merk­sam­keit erzeu­gen, Macht demons­trie­ren, Mei­nun­gen streuen.

Für sich alleine gese­hen bringt sie nichts bis bes­ten­falls wenig.

Ein Kommentar

  • Nicht nur ich, son­dern auch Sebas­tian stellt sich die Frage nach Art. 20.4 des Grund­ge­set­zes:
    Gegen jeden, der es unter­nimmt, diese Ord­nung zu besei­ti­gen, haben alle Deut­schen das Recht zum Wider­stand, wenn andere Abhilfe nicht mög­lich ist.Leider ist das

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