Wie Bitte?!

Ok, das wird jetzt lächerlich.

Gegen die Ver­wen­dung der Piratenpartei-Mitgliedsdaten für die Ein­füh­rung von Liquid Feed­back ist ja Klage beim Schieds­ge­richt erho­ben wor­den. Davon kann man hal­ten was man will, ist aber gutes Recht des Klägers.

Das Schieds­ge­richt hat dann erst­mal LF per einst­wei­li­ger Anord­nung gestoppt um in Ruhe eine Ent­schei­dung zu fin­den. Da die The­ma­tik, gerade bei einer daten­schutz­ori­en­tier­ten Grup­pie­rung wie der Pira­ten­par­tei, nicht gerade ein­fach ist, halte ich das für eine gute Idee. Auf die paar Wochen kommt das jetzt wirk­lich nicht an.

Was ich aber für abso­lut lächer­lich halte ist das "Vergleichsangebot" an Bodo Thiesen:

Soll­ten sie die gegen uns ein­ge­reichte Klage und die durch Sie gegen uns erwirkte Einst­wei­lige Anord­nung  zurück­zie­hen bie­ten wir Ihnen an, Ihnen keine Ein­la­dung zu Liquid­Feed­back an die durch Sie in der  Mit­glie­der­da­ten­bank der Pira­ten­par­tei Deutsch­land hin­ter­legte E-Mail-Adresse zu sen­den.
Zusätz­lich wer­den wir auf Scha­dens­er­satz­an­sprü­che gegen Sie verzichten.

Mit Ver­laub, gehts noch?!

Also wirk­lich, das meine ich ernst: Das ist so dünn ver­bor­gene Erpres­sung, das geht gar nicht.

Zumal: Scha­dens­er­satz? Wofür?

Wenn ich nicht genau wüsste, daß da auch hau­fen­weise ver­nünf­tige Leute bei sind…

…trotz­dem: In was für einem Laden bin ich da eigent­lich Mitglied?

3 Kommentare

  • Lie­ber JollyOrc,

    bitte nimm auch meine Ergän­zung zum Thema Scha­dens­er­satz zur Kenntnis:

    http://tumblr.com/x74d98bp9

    Gruß

    Chris­to­pher

  • Zur Kennt­nis genom­men. Aller­dings bleibe ich den­noch bei mei­ner Ansicht. Zum einen da sich mir nicht erschließt, wel­cher finan­zi­el­len Art der Scha­den sein könnte, zum ande­ren weil das Thema offen­sicht­lich kom­pli­ziert genug ist, um dem Schieds­ge­richt genü­gend Grund zu geben dem Antrag auf einst­wei­lige Anord­nung nachzukommen.

    Mir schmeckt die Klage auch nicht. Prag­ma­tisch betrach­tet ist sie Hum­bug. Den­noch denke ich, dass gerade die Pira­ten­par­tei daten­schutz­recht­li­che Beden­ken ernst neh­men muss. Und gerade wir soll­ten uns dar­über klar sein, dass, wenn eine Daten­schutz­ver­let­zung erst ein­mal began­gen wurde, sie schlicht nicht mehr rück­gän­gig gemacht wer­den kann.

    Und noch ein­mal: Ich halte es für ganz schlech­ten Stil, ein Ver­gleichs­an­ge­bot mit einem schwam­mi­gen Hin­weis auf etwaige Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen zu kop­peln, egal ob das recht­lich ok ist oder nicht.

    PS: Nicht, dass ich es wirk­lich bes­ser gemacht hätte, aber die ganze Chose hätte ver­mie­den wer­den kön­nen, wenn im Vor­wege eine ein­deu­tige und klare Ansage bzgl. des Daten­schut­zes bei Ein­füh­rung von Liquid Feed­back gemacht wor­den wäre. Idea­ler­weise hätte man zum Bei­spiel schon in der Ankün­di­gung pro­mi­nent dar­auf hin­ge­wie­sen, dass Liquid Feed­back als Sys­tem eben tat­säch­lich erst dann Mit­glieds­da­ten erhält, wenn das Mit­glied aktiv dort bei­tritt. Dann hätte es kei­nen Grund zur Klage gegeben.

  • WolfgangP schrieb:

    Nicht LF ist gestoppt wor­den, son­dern die Ver­wen­dung der Mit­glieds­da­ten. d.h. Man kann LF im Bun­des­ein­satz bis zu einer ent­gül­ti­gen Ent­schei­dung wei­ter­hin ent­wi­ckeln und vor­be­rei­ten.
    Wenn die Ent­schei­dung vor­sieht dass man keine Mit­glieds­da­ten ver­wen­den darf, so liegt es am BuVo und am Ent­wick­ler­team eine Lösung zu fin­den die den Daten­schutz­an­sprü­chen gerecht wird.

    Davon dass LF gestoppt wurde kann keine Rede sein

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