Ok, das wird jetzt lächerlich.
Gegen die Verwendung der Piratenpartei-Mitgliedsdaten für die Einführung von Liquid Feedback ist ja Klage beim Schiedsgericht erhoben worden. Davon kann man halten was man will, ist aber gutes Recht des Klägers.
Das Schiedsgericht hat dann erstmal LF per einstweiliger Anordnung gestoppt um in Ruhe eine Entscheidung zu finden. Da die Thematik, gerade bei einer datenschutzorientierten Gruppierung wie der Piratenpartei, nicht gerade einfach ist, halte ich das für eine gute Idee. Auf die paar Wochen kommt das jetzt wirklich nicht an.
Was ich aber für absolut lächerlich halte ist das "Vergleichsangebot" an Bodo Thiesen:
Sollten sie die gegen uns eingereichte Klage und die durch Sie gegen uns erwirkte Einstweilige Anordnung zurückziehen bieten wir Ihnen an, Ihnen keine Einladung zu LiquidFeedback an die durch Sie in der Mitgliederdatenbank der Piratenpartei Deutschland hinterlegte E-Mail-Adresse zu senden.
Zusätzlich werden wir auf Schadensersatzansprüche gegen Sie verzichten.
Mit Verlaub, gehts noch?!
Also wirklich, das meine ich ernst: Das ist so dünn verborgene Erpressung, das geht gar nicht.
Zumal: Schadensersatz? Wofür?
Wenn ich nicht genau wüsste, daß da auch haufenweise vernünftige Leute bei sind…
…trotzdem: In was für einem Laden bin ich da eigentlich Mitglied?




Lieber JollyOrc,
bitte nimm auch meine Ergänzung zum Thema Schadensersatz zur Kenntnis:
http://tumblr.com/x74d98bp9
Gruß
Christopher
Zur Kenntnis genommen. Allerdings bleibe ich dennoch bei meiner Ansicht. Zum einen da sich mir nicht erschließt, welcher finanziellen Art der Schaden sein könnte, zum anderen weil das Thema offensichtlich kompliziert genug ist, um dem Schiedsgericht genügend Grund zu geben dem Antrag auf einstweilige Anordnung nachzukommen.
Mir schmeckt die Klage auch nicht. Pragmatisch betrachtet ist sie Humbug. Dennoch denke ich, dass gerade die Piratenpartei datenschutzrechtliche Bedenken ernst nehmen muss. Und gerade wir sollten uns darüber klar sein, dass, wenn eine Datenschutzverletzung erst einmal begangen wurde, sie schlicht nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
Und noch einmal: Ich halte es für ganz schlechten Stil, ein Vergleichsangebot mit einem schwammigen Hinweis auf etwaige Schadensersatzforderungen zu koppeln, egal ob das rechtlich ok ist oder nicht.
PS: Nicht, dass ich es wirklich besser gemacht hätte, aber die ganze Chose hätte vermieden werden können, wenn im Vorwege eine eindeutige und klare Ansage bzgl. des Datenschutzes bei Einführung von Liquid Feedback gemacht worden wäre. Idealerweise hätte man zum Beispiel schon in der Ankündigung prominent darauf hingewiesen, dass Liquid Feedback als System eben tatsächlich erst dann Mitgliedsdaten erhält, wenn das Mitglied aktiv dort beitritt. Dann hätte es keinen Grund zur Klage gegeben.
Nicht LF ist gestoppt worden, sondern die Verwendung der Mitgliedsdaten. d.h. Man kann LF im Bundeseinsatz bis zu einer entgültigen Entscheidung weiterhin entwickeln und vorbereiten.
Wenn die Entscheidung vorsieht dass man keine Mitgliedsdaten verwenden darf, so liegt es am BuVo und am Entwicklerteam eine Lösung zu finden die den Datenschutzansprüchen gerecht wird.
Davon dass LF gestoppt wurde kann keine Rede sein