1:0 für den Datenschutz

Holger Voss hat Recht bekommen. Laut Urteil vom Landgericht Darmstadt darf T‑Online zumindest seine Flatrate Nutzungsdaten nicht nach Verbindungsabbruch speichern.

Ein Urteil das Sinn ergibt: Telekommunikationsanbieter dürfen nur die Daten speichern, die zur Abrechnung notwendig sind. Wenn eine Flatrate besteht, sollte keinerlei Datenhaltung notwendig sein. Soweit so gut.

Für den Schutz der Meinungsfreiheit (schliesslich ist Herr Voss erst durch eine Klage über eines Forumbeitrages auf diese Sache aufmerksam geworden) ist das ein großer Sieg: Es gibt Möglichkeiten legal und dennoch anonym im Internet unterwegs zu sein.

Was mir aber aufstößt: Diese Regelung schützt auch die, die Kriminelles vorhaben. Und ich meine hier nicht nur die Filesharer, sondern insbesondere die, die Rechner (kaputt-)hacken, Spam verschicken, Viren durch die Gegend schleudern. Sobald eine Flatrate da ist, sind diese Personen fast unauffindbar.

Die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung ist natürlich noch was ganz anderes, aber man fragt sich schon: Was wiegt schwerer: Das Recht auf freie anonyme Meinungsäusserung, oder die Notwendigkeit Straftaten zu verfolgen?

Diese Frage wird erschwert durch die Tatsache, daß der gleiche Mechanismus (Speichern von Verbindungsdaten) sowohl echte Straftaten wie auch Bagatelldelikte verfolgen kann.

Momentan würde sich meine Waagschale (insbesondere ob des Mengenverhältnis „echte Straftaten“ vs „Batelldelikte“ / „Meinungsäusserungen“) Richtung Meinungsfreiheit neigen.

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