Art 20.4 GG

Nicht nur ich, sondern auch Sebastian stellt sich die Frage nach Art. 20.4 des Grundgesetzes:

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Leider ist das ja doch nicht so einfach, wie wir es uns erhoffen. Dieser klitzekleine Artikel wirft zig Fragen auf:

  • Ab wann ist andere Abhilfe nicht mehr möglich?
  • Was genau muss getan werden, damit jemand etwas unternimmt die Ordnung aus den Absätzen 1 bis 3 zu beseitigen?
  • Was ist Widerstand? Attentate? Demonstrationen? Neuwahlen? Herrgott, dieser Begriff ist dermaßen weitgefasst, daß er fast nichts beschreibt.
  • Zählt die Einhaltung der Grundrechte zur demokratischen Ordnung?

Sebastian hat Recht, man darf diese Entwicklung nicht ignorieren, muß aktiv werden. Ich befürchte nur, daß Blognabelschau und gegenseitiges „Du hast ja Recht“-gehabe gar nichts hilft. Hat jemand einen PR-Profi an der Hand, der gegen kleines Geld hilft die Sache in die Hand zu nehmen?

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