FRAAAAK!

Mir steht es bis hier. Ich kann gar nicht so viel fressen wie ich kotzen könnte.

Als Dienstherr der Polizei forderte Bundesinnenminister Schäuble die rasche Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Online-Untersuchung. Die Gewerkschaft der Polizei verlangte, mit der neuen gesetzlichen Regelung auch die Behinderungen durch das Datenschutzrecht zu beseitigen. Der Bund deutscher Kriminalbeamter möchte von der Politik, dass schnell gehandelt werde, damit es keinen Freifahrtschein für Kriminelle auf unabsehbar lange Zeit gebe. […] „Die herkömmlichen Ermittlungsmethoden, wie zum Beispiel Wohnungsdurchsuchungen, müssen auch im virtuellen Wohn- oder Arbeitsraum möglich sein“, erklärte Gewerkschaftsvorsitzender Konrad Freiberg. (Quelle: Heise.de)

Sorry, das geht einfach nicht. Gar nicht. So überhaupt nicht. Man kann das heimliche Installieren eines Spionageprogrammes schlicht nicht mit einer Wohnungsdurchsuchung vergleichen, egal was für Krücken man nimmt.

Was hier gefordert wird, ist das, was „wir Wessis“ jahrzehntelang an der DDR kritisiert haben. Hier wird zwar (noch) keine Folter und willkürliche Festnahmen Unschuldiger gefordert, aber sehr weit sind diese Forderungen nicht mehr.

Sollte so ein Gesetz durchkommen, ist es aus mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der BRD.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert