Pläne der GEZ — Beweislastumkehr
Schaut mal bei Carta vorbei: Dort wird, mit Berufung auf ein Gespräch mit Martin Stadelmaier, Leiter der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und damit Koordinator der Medienpolitik der Länder unter anderem folgendes berichtet:
Die Beweislast soll zudem umgekehrt werden: Zukünftig soll der Gebührenpflichtige nachweisen müssen, dass er keines der Geräte besitzt – nicht mehr die GEZ.
Es sind Sätze wie dieser die mich entweder an der Authentizität der Quelle oder dem Geisteszustand der Medienpolitiker zweifeln lassen. Denn der Nichtbesitz eines Gerätes ist schlicht nicht nachweisbar. Es könnte ja auf dem Dachboden, bei den Eltern oder im Wald versteckt sein. Oder clever getarnt.
Schon jetzt wirft die GEZ Austrittswilligen gerne mal vor, sie würden einfach lügen, aber dieses Verhalten jetzt noch zu einem Gesetz machen zu wollen, schlägt dem Fass den Boden aus. Natürlich, solch eine Regelung würde garantiert spätestens vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden, aber muss wirklich jeder Unsinn da landen? Können die entsprechenden Politiker nicht wenigstens kurz ihr Hirn einschalten?
Wenn wirklich gewollt ist, dass jeder Einwohner Rundfunkgebühren zahlt, sollte sie schlicht als Steuer definiert werden, denn darauf laufen die momentanen Bemühungen doch hinaus. Das wäre ehrlich, erlaubt transparente Ausnahmeregelungen (zum Beispiel: Kein Einkommen, ergo keine Rundfunksteuer) und wäre in Sachen Einzug und Verteilung auch effizient.
Gleichzeitig sollte dann aber auch der Umfang, die Werbefreiheit sowie der konkrete Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten neu definiert sowie deren wirkliche politische Unabhängigkeit sichergestellt werden. Die Unterhaltung von zig Spartensendern, Bestrebungen mit dem Privatfernsehen zu konkurrieren, Bestimmungen, nach denen das Online-Archiv nur einige Wochen vorzuhalten sei und ähnlicher Unfug kann bei der Gelegenheit auch gleich entsorgt werden.
Daß all das bislang noch nicht geschehen ist, kann ich mir nur noch durch Pfründe-Sicherung und Machterhaltsstreben erklären.
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