Räuber und Diebe allesamt!

Enno hat ja unter verbrennung​.org für seine ganze Familie, Freunde und sonstwen Unterdomains eingerichtet. Diese werden verschieden genutzt, und unter anderem auch als Feedreader, bzw. Planet Aggregator. Udo Vetter empfindet sowas allerdings als Content-Diebstahl:

Wer seine Blog-Einträge komplett auf eigenen Webseiten darstellt, mache sie sich damit zu eigen, und verstösse damit gegen Udos Urheberrecht. (Oder so)

Tja, was soll man dazu sagen?

Natürlich könnte man so einen Feedreader mit Passwort schützen, und damit der Öffentlichkeit entziehen. Aber will man das immer? Und was ist, wenn ich zum Beispiel die „Share“ Funktion vom Google Reader benutzen will, und damit anderer Leute Blog-Einträge quasi-öffentlich mache?

Ganz unabhängig von der gefühlten und tatsächlichen Rechtslage: Der Ton macht die Musik Herr Vetter. Und nicht jeder (End-)Anwender tut Dinge böswillig um sich zu bereichern oder andere zu schaden. Trotzdem ist es lobenswert, dass nicht gleich eine Abmahnung kam.

Interessant wäre in diesem Zusammenhang sicherlich eine Bewertung wie RSS-Feeds urheberrechtlich einzuordnen sind: Technischer Daseinszweck eines RSS-Feeds ist es ja, Inhalte anderen zur eigenen Verwendung zur Verfügung zu stellen. Meistens zum Lesen im eigenem Feedreader, aber auch um die Meldungen zu sammeln und sie dann zu präsentieren. Google News baut zum Beispiel stark darauf auf, oder auch die Netzeitung.

Wo hört das Zitat, bzw. die Referenz auf, und wo beginnt der Content-Klau. Und wieviel darf ich „für eigene Verwendung“ benutzen?

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