Freiheit statt Angst — Die Polemikversion
Man muss John Wick einfach für seinen Blog lieben.
Man muss John Wick einfach für seinen Blog lieben.
Es gibt also ein neues Grundrecht. So zumindest titelt es Udo Vetter im Law Blog. Zum einen bin ich mir ziemlich sicher, dass es nur eine neue und konkretere Ausformulierung eines schon bestehenden Grundrechtes ist, aber davon mal abgesehen.
Was mich brennend interessiert ist vielmehr folgendes: Gewährt das „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ auch Schutz bei Beschlagnahmung von Systemen? Wenn meine vertraulichsten Daten nicht ausgespäht werden dürfen, dann sollten sie doch auch sonst nicht eingesehen werden dürfen, oder?
Hier wird es weiterhin sehr viel Arbeit für die Juristen geben, da bin ich mir sicher…
Das möchte ich schon jetzt einmal festhalten: Ich habe urheberrechtlich geschütztes Material erstellt und verkaufe dieses bei Interesse auch. Es ist durchaus möglich, dass diese Perlen meines Geistes in absehbarer Zukunft von fiesen Terrori Verbreche Raubkopi na, fiesen Leuten halt ohne meine Zustimmung im Internet verbreitet wird.
Zum Glück bekomme ich nach Willen des Bundesrats demnächst die Möglichkeit über die Vorratsdatenspeicherung herauszufinden, was ich immer ich benötige um zu meinem Recht (lies: Geld) zu kommen.
Besonders im Verdacht habe ich ja den Adressbereich 193.17.232.0–193.17.247.255. Oh, und 194.95.166.0–194.95.166.255. Also bitte, her mit den Verbindungsdaten von denen. Wenn ich die erst einmal habe, werde ich da schon was fieses [tm] finden.
Ach, die Daten von Abgeordneten darf ich nicht einsehen? Haben die etwa was zu verbergen…?
Dann würde ich aber gerne die Verkehrsdaten von meinen alten Lehrern, Dozenten, ehemaligen Arbeitgebern und sonstigen Personen einsehen. Die haben alle mal Material von mir in der Hand gehabt, sind also verdächtig, dieses verbreitet zu haben… Das reicht doch als Argument, oder?
Mein Bundestagsabgeordneter, der Niels ist ja eigentlich ein ganz netter Kerl. Das „eigentlich“ muss ich aber jetzt doch betonen, und das mit dem „nettem Kerl“ relativiert sich ein wenig aufgrund seines jüngsten Abstimmungsverhaltens:
Niels Annen hat nämlich der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. Pfui, das hätte ich nicht erwartet. Andere auch nicht, und stellen jetzt unbequeme Fragen.
Besonders perfide finde ich aber, wie auch Udo Vetter, daß der Niels sich zusammen mit 25 anderen SPD-Abgeordneten eine Art Schlupfloch offen gehalten hat:
„Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist,
dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären
wird.“
So so. Liest man sich den ganzen Text durch, siehe Seite 13031, erkennt man, daß die betreffenden Abgeordneten sich sehr wohl bewußt waren, dass sie etwas Ungeheuerlichem zugestimmt haben. Tatsächlich zugestimmt haben sie nur, weil
Zusammengenommen mit den Erkenntnissen die Niels Annen mir mal in einem persönlichem Gespräch vermittelt hat, ergibt sich ein ganz klares Bild:
Zugestimmt wurde, weil eine Ablehnung nicht politisch opportun war:
Aus Sicht eines Berufspolitikers vollkommen verständlich. Aus meiner persönlichen Sicht einfach nur zum kotzen.
Auf jeden Fall ist die Frage der BILD geklärt: „Was bringt so einer im Bundestag?“ — Genau das gleiche wie alle anderen, ich würde sagen, er hat sich perfekt eingegliedert und „taktiert“ wie ein großer.