Noch so ein Grund…

..nicht zu einem Fußballspiel zu gehen. Die Netzeitung berichtet folgendes:

Weibliche und männliche Fußballfans, die «unscheinbar und unverdächtig sind» dürfen ohne Angabe von Gründen vor dem Stadionbesuch von der Polizei nackt ausgezogen werden. 

Wie bitte? Hintergrund der Aktion ist, daß genau so aussehende Fans wohl verbotene Pyrotechnik im Slip hereingeschmuggelt haben. 

Wirklich bestürzen tut mich die Tatsache, daß dieses tatsächlich von einem Gericht abgesegnet wurde. Ich kann da nicht einmal ansatzweise einen gerechtfertigten Nutzen für einen derartigen Eingriff in die Intimsphäre sehen. 

Was mich allerdings auch befremdet: Dem jungen Mädchen (16 Jahre) war das Fußballspiel wohl wichtig genug, um sich dieser Sache auszusetzen. Oder man hat ihr keine Wahl gelassen, was nun allerdings wirklich, also so richtig, schlimm wäre.

Zwecks Durchsuchung nackt vor Staatsbeamten ausziehen müssen sich Strafgefangene, aber keine Bürger die sich nichts zu Schulden haben kommen lassen. Und nein, für sowas kann ich nicht einmal mehr Galgenhumor aufbringen.

Lieber Staat, gut, dass du weißt, was richtig für mich ist.

Thanks to German Joys to point this out for me.

Volksgesundheit

Die Kunde geht von Mund zu Mund, XYZ hält das Volk gesund!

Besagtes Sprüchlein prangt an einem Kondomautomaten im Herrenklo Bahnhof Elmshorn. XYZ war der Herstellername, den ich natürlich prompt vergessen hab. Da waren noch andere Herstellerslogans, wie „Mit XYZ wär das nicht passiert!“…

Heise-Linux-Trolle sind alle aus Elmshorn?

Sind Pflastersteine eigentlich…

…ein legitimes Mittel der politischen Willensbildung?

Wohl nicht, aber manchmal kommt man doch arg in Versuchung:

Inzwischen liegt das Urteil aus Karlsruhe vor. Es kommt zu dem Ergebnis, dass das 2004 beschlossene Luftsicherheitsgesetz, das die Abwehr von terroristischen Angriffen neu regelte, keine ausreichende verfassungsrechtliche Grundlage hat. Als muss man sie schaffen.

(Wolfgang Schäuble im Spiegel-Interview von letzter Woche)

Ja, schon klar. Und wenn irgendwann das Gesetz zur Einführung des standrechtlichen Erschiessens bei Rot-über-die-Straße-gehen durch das Verfassungsgericht gekippt wird, ändern wir die Verfassung eben auch einfach nochmal.

Gut, das war jetzt arg polemisch, aber es bleibt: Wir haben das Grundgesetz ja nicht einfach so. Im Gegenteil, da haben sich vor über 50 Jahren mal Leute hingesetzt und über vieles nachgedacht. Und dann all‘ die Lehren, die wir aus unserer Geschichte ziehen konnten, dort festgezurrt, auf daß spätere Politiker sie nicht ignorieren können.

Das bedeutet, daß man die Verfassung nicht einfach mal ändert, nur weil sie beim Beheben der Profilneurose im Weg ist. Sicher, es gibt das Problem, daß momentan niemand einem Soldaten rechtmäßig den Befehl geben kann, eine Passagiermaschine abzuschießen. Selbst wenn diese gerade von Terroristen gesteuert auf ein Kernkraft zurast, und der Absturz millionen Menschenleben kosten würde.

Aber wisst Ihr was? Das Aufrechnen von Menschenleben per Gesetz geht einfach nicht. Wo ist die Grenze? 1 zu 1? 1 zu 100? Es kann doch nicht sein, daß ein Gesetz einen Menschen bindend dazu verpflichtet andere unschuldige Menschen umzubringen. Krieg, also der Kampf von Soldat gegen Soldat, ist schon schlimm genug.

Das Problem was ich mit dieser Einstellung habe, ist daß schleichend, aber in gar nicht so kleinen Schritten, das bewusste Töten von Menschen durch Gesetz gerechtfertigt wird.

Eines sollte sich jeder bewusst machen: Wenn so eine Grundgesetzänderung gemacht wird, wird sie es mindestens erlauben den Tod von Menschen zur größeren Gefahrenabwehr billigend in Kauf zu nehmen. Und das resultiert irgendwann darin, daß jemand es für legal hält, alle Leute mit Krankheit XYZ umzubringen, da sie sonst ja die restliche Bevölkerung anstecken…

Nein Danke, bevor es so weit kommt, besorge ich mir ein paar Pflastersteine. Bis dahin: Wenn jemand ernstgemeinte Vorschläge zur nächsten Wahl hat, höre ich gerne zu.

Längst überfällig: Die VRGZ

Die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler ist laut Eigendarstellung:

[…] ein Verein zur
Förderung des demokratischen Staatswesens. Seine Aufgabe besteht darin,
die Interessen der Rundfunk­gebühren­zahler zu vertreten.

Die haben auch gleich nach Gründung mächtig Wirbel gemacht. Kleiner als eine Verfassungsbeschwerde gings nicht.

Interessant ist: Wenn die damit nicht durchkommen, muss ich der VRGZ wohl nächstes Jahr beitreten…

Obwoh… sowas ist gelebte Demokratie, und unterstützenswert. Ich sollte mal fragen, ob man auch als nicht-Rundfunkgebührenzahler da Mitglied sein kann. Generell finde ich es klasse, daß sich endlich aktiver Bürgerprotest gegen die derzeitige Praxis der Rundfunkgebühr regt. Ja, ich hätte auch selbst schon längst aktiv werden können, nur bisher war der Leidensdruck nicht groß genug, vor allem im Vergleich zum Aufwand diesen abzuschaffen.

Aber das ist ja das Kreuz mit den meisten Dingen über die wir uns aufregen: Ja, wir finden sie schlecht. Ja, wir meckern und jammern darüber. Ja, wir wollen ganz dringend, daß es anders wird. Aber tatsächlich aktiv zu werden, tatsächlich gezielt dagegen vorzugehen ist noch anstrengender, als es einfach auszuhalten.

Mit dem gleichem Prinzip halten sich Trickbetrüger, Serienabmahner, Spammer, unsinnige Gesetze, Bürgerschikanen und ähnliches Gesochs über Wasser. Schade eigentlich.