Lesenswertes Interview
Fefe macht drauf aufmerksam, und ich kann es nur empfehlen:
Fefe macht drauf aufmerksam, und ich kann es nur empfehlen:
Isotopp hat's knapp vor mir gebloggt:
Das Jugendamt in Dortmund hat am Donnerstag ein mittelalterliches
Spektakel abgesagt, das in der ersten Osterferienwoche in der
Jugendfreizeitstätte Hombruch laufen sollte. „Nach dem Amoklauf von
Winnenden”, so Fachbereichsleiterin Elisabeth Hoppe, „muss das Konzept
noch einmal auf den Prüfstand”.„Tremonias Erben III” stand ursprünglich
auf dem Spielplan. …
(Quelle: Der Westen)
Tja, diese Liverollenspieler sind halt gefährlich, und die Sache mit den Polsterpompfen ist hochgradig verdächtig.
Interessant finde ich diese Stelle im Nachfolgeartikel:
Unterdessen sickerten Hintergründe der Spielabsage durch. Demnach soll
beim Jugendamt ein Brief eingegangen sein, in dem vor LARP gewarnt
wurde. Das Kürzel steht für „Live Adventure Roll Play” – Rollenspiele,
bei denen sich Teilnehmer in Fantasiegestalten versetzen. Ein Hinweis
auf ein „You Tube”-Video mit einer gespielten Wirtshausrauferei soll
dem Brief beigelegen haben. Der Clip, der in Hombruch entstanden sein
soll, muss im Jugendamt schlimmste Befürchtungen geweckt haben.
Jedenfalls wurde erst das Video aus dem Netz genommen, und dann die
Ferienaktion aus dem Programm.
Das reicht also mitunter, um Amtshandlungen auszulösen: Ein „besorgter Brief“ und ein YouTube Video. Was mich interessieren würde ist, inwieweit das Jugendamt hier im Vorwege involviert war. Sind sie „nur“ für die JFS verantwortlich? Gab es finanzielle Hilfen?
Ansonsten gilt natürlich: Es ist eine Schande, dass wirklich gute alternative Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche, Angebote die bei schon fast oberflächlicher Untersuchung sicher nicht unter „schädlich“ oder „gewalttätig“ einsortiert würden wegen solch einem Schmuh eingestampft werden…
Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt:
Die Abfrage der Kreditkartendaten durch
die Staatsanwaltschaft stellt keinen Eingriff in das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung der Beschwerdeführer dar. Ihre
Kreditkartendaten wurden bei den Unternehmen nur maschinell geprüft,
mangels Übereinstimmung mit den Suchkriterien aber nicht als Treffer
angezeigt und der Staatsanwaltschaft daher auch nicht übermittelt. Für
die Annahme eines Eingriffs genügt es nicht, dass die Daten bei den
Unternehmen in einen maschinellen Suchlauf eingestellt werden. Denn im
Fall der Beschwerdeführer wurden die Daten anonym und spurenlos aus
diesem Suchlauf ausgeschieden und nicht im Zusammenhang mit dieser
Ermittlungsmaßnahme behördlich zur Kenntnis genommen.
Klartext: Will die Staatsanwaltschaft eine Rasterfahndung durchführen, kann sie das gerne und ohne jeden richterlichen Beschluss haben — solange Privatfirmen das für sie erledigen, und die Staatsanwaltschaft nur die Trefferliste bekommt.
Datenschutz und Unschuldsvermutung sind tot, wir sollten uns von diesem archaischen Konzepten verabschieden…