Wenn man keine Ahnung hat…

…einfach mal die Fresse halten:

Wir brauchen schnellstens eine Änderung der Rechtsgrundlage und einen Straftatenkatalog, der festlegt, bei welcher Tat die Online-Durchsuchung gestattet ist. Wir brauchen das auch, weil nicht mehr die Festplatte die Daten enthält, sondern der Terrorist oder Schwerstkriminelle sie auf irgendwelchen Internet-Servern versteckt, wo sie über Verschlüsselungsmaßnahmen geschützt sind, die nicht zu knacken sind. Dafür muss die Online-Untersuchung her, die ein anderer Eingriff ist als eine einfache Telefonüberwachung

(Der bayrische Innenminister Beckstein, bekennender DAU, auf dem Polizeikongress)

Günni (ich darf Dich doch Günni nennen, oder?), wenn die Verschlüsselungsmaßnahmen nicht zu knacken sind, dann hilft auch eine „Online-Untersuchung“ nicht. Wirklich.

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