Holger Voss hat Recht bekommen. Laut Urteil vom Landgericht Darmstadt darf T-Online zumindest seine Flatrate Nutzungsdaten nicht nach Verbindungsabbruch speichern. Ein Urteil das Sinn ergibt: Telekommunikationsanbieter dürfen nur die Daten speichern, die zur Abrechnung notwendig sind. Wenn eine Flatrate besteht, sollte keinerlei Datenhaltung notwendig sein. Soweit so gut. Für den Schutz der Meinungsfreiheit (schliesslich ist Herr …
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