Bürgerrechte, Strafverfolgungsinteresse, illegale Maßnahmen…

In meinem Teil der Buzz/Facebook/Blogosphäre machte vorgestern ein Beitrag vom Lawblog die Runde: Unsere Schönwetter-Rechte Die Kernthese? Dadurch, dass es in Deutschland kein Beweisverwertungsverbot gibt, also illegal erlangte Blutproben, Durchsuchungsbefehle und ähnliche Dinge dennoch zur Verurteilung herangezogen werden können, komme es zu einer fatalen Erosion der Bürgerrechte.

Das Ergebnis streite ich nicht ab. Auch ich bin erschrocken über die immer wieder (meiner Ansicht nach in letzter Zeit gehäuften) Meldungen über Aktionen der Staatsgewalt die jedes Maß und jegliche Rechtsgrundlage vermissen lassen, gleichzeitig aber nur negative Folgen für die Betroffenen, nicht aber für die Rechtsbeuger im Amt haben.

Die Ursache sehe ich aber woanders. Tatsächlich halte ich es schon für sinnvoll, das staatliche Strafverfolgungsinteresse hochzuhalten. Und wenn ein Beamter einen Fehler macht, wissentlich oder unwissentlich, so sollte deswegen ein schuldiger Verbrecher nicht straffrei davonkommen.

Das bedeutet aber noch lange nicht, dass damit der Rechtsbruch eines Polizisten, Staatsanwaltes oder nachlässigen Richters legitimiert wird. Im Gegenteil, ich sehe gerade diese Personengruppe in besonderer Verantwortung das Recht zu achten. Bei Fehlverhalten sollte also nicht das Verfahren leiden, aber mit Sicherheit derjenige der den Fehler begangen hat. Wie wäre es, wenn man an dieser Stelle rechtswidrige Aktionen so behandelt, als wären sie eben nicht von Amtsträgern begangen worden?

Aus einer nicht-legitimierten Hausdurchsuchung würde damit schwerer Einbruchdiebstahl, ja sogar bandenmäßig organisiert und bewaffnet. Natürlich muss das dann auch sauber strafrechtlich verfolgt werden, und das Opfer hat dann selbstverständlich Schadensersatzansprüche gegen die Täter.

Ich glaube, das wäre dann ein ausreichender Grund für alle Beteiligten sich vor solchen Aktionen gründlich über deren Rechtmäßigkeit Gedanken zu machen.

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