Kluges vom BGH: Naziparolen auf englisch sind nicht strafbar.

Was daran klug ist?

Folgende Aussage von Strafsenatsvorsitzende Jörg-Peter Becker bei der Urteilsverkündung:

Allerdings könne es das Strafrecht allein nicht schaffen, NS-Gedankengut aus dem öffentlichen Raum zu verbannen

(Quelle: Spiegel Online)

Genau mein Reden: Es tut auch mir weh Nazis und deren Devotionalen herumlaufen zu sehen. Da hab ich keinen Bock drauf. Aber einfach denen die Symbolik zu verbieten lässt die Deppen doch nur ständig neue Symbole erfinden. Es sind ja nicht die Worte, die schädlich und dumm sind, sondern die Gedanken hinter ihnen.

Und Gedanken sind nun einmal in unserem Rechtssystem nicht verfolgbar (was auch gut so ist). Es ist also schlicht absolut unmöglich, solch üble Gesinnungen über das Strafrecht aus der Welt zu schaffen. Zumindest nicht, ohne nicht gleichzeitig genau solch einen Unrechtsstaat zu errichten, den man doch damit bekämpfen will. Das einzige was wirklich langfristig hilft, ist Bildung, Aufklärung und damit eine (geistig-moralische) Immunisierung der Folgegenerationen.

Klar, das ist sehr aufwändig, extrem schwierig, und kostet wahrscheinlich auch ein Heidengeld. Also der am wenigsten favorisierte Lösungsansatz des Durchschnittspolitikers. Aber alle anderen Ansätze werden nicht funktionieren.

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