Neues Grundrecht…

Es gibt also ein neues Grundrecht. So zumindest titelt es Udo Vetter im Law Blog. Zum einen bin ich mir ziemlich sicher, dass es nur eine neue und konkretere Ausformulierung eines schon bestehenden Grundrechtes ist, aber davon mal abgesehen.

Was mich brennend interessiert ist vielmehr folgendes: Gewährt das „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ auch Schutz bei Beschlagnahmung von Systemen? Wenn meine vertraulichsten Daten nicht ausgespäht werden dürfen, dann sollten sie doch auch sonst nicht eingesehen werden dürfen, oder?

Hier wird es weiterhin sehr viel Arbeit für die Juristen geben, da bin ich mir sicher…

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