Club-Mate Update

Gerade auf Hackerbrause gelesen, anscheinend haben mal wieder Anwälte zu vorschnell und ohne Segen des Klienten gehandelt. Ich zitiere einmal von der Loscher KG Homepage:

leider kam es letzte Woche zwischen uns und unserer Anwaltskanzlei zu einem großen Missverständnis. Wir hatten unsere Kanzlei lediglich beauftragt, heraus zu finden von wem dieses Plakat stammt. Eine Abmahnung an den Betreiber wurde von uns nicht autorisiert.

Wir wollten den Hersteller des Plakates dazu auffordern, dies zukünftig zu unterlassen, da wir absolut gegen jedwede Gewalt sind. Nichtsdestotrotz ist dieser Fehler passiert und wir entschuldigen und dafür. Auch möchten wir uns selbstverständlich bei dem Blogger entschuldigen, den natürlich absolut keine Schuld trifft.

Selbstverständlich haben wir unsere Kanzlei informiert, dass die Abmahnung aufgehoben wird.

So stellt sich das natürlich ganz anders dar. Der von mir verkündete Boykott darf als Gegenstandslos betrachtet werden. Ich bin mal gespannt, ob das betreffende Plakat nun auch wieder online erscheinen wird.

Es bleibt aber dabei, dass das Markenrecht inzwischen schlicht ein viel zu grobes Instrument ist, und so bitteschön nicht benutzt werden darf.

Club Mate, Markenrecht und freie Rede

Ich kann ja verstehen, wenn ein Unternehmen seine Kernmarke nicht in Sachen Gewaltbereitschaft oder autonomer Szene in Verbindung sehen mag. Aufrufe zur Gewalt sind eh voll Moppelkotze.

Aber ich kann nicht akzeptieren, wenn dieses Unternehmen dokumentarische Fotodokumentationen einer solchen Verbindung per Rechtsanwalt und Markenrecht aus dem Netz fegen will. Insofern baue ich jetzt mal auf den Streisand-Effekt: Schmeisst mal schnell die Google Image Suche an und schaut nach „Club Molli“, und sichert Euch das offensichtlich passende Resultat. Dann verkündet, was Ihr da gefunden habt, und kauft keine Club Mate mehr.

Impressum überarbeitet

Nachdem ich gerade den sehr aufschlußreichen und interessanten Artikel über Disclaimer gelesen hatte, bin ich nochmal mein eigenes Impressum durchgegangen. Schaut so aus, als wenn es eigentlich schon ganz gut war, die Haftung/Gewährsformulierung wollte aber doch noch überarbeitet werden.

Zusätzlich habe ich noch hier und da einige freundliche Sätze hinzugefügt, einfach um die Sache ein wenig runder zu machen.

Zur Jack Wolfskin-Sache…

Ich erspare euch jetzt die Historie, die sollte mittlerweile bekannt sein. Formaljuristisch ist Jack Wolfskin ja vielleicht im Recht, ja vielleicht sogar in der Pflicht um die eigene Marke zu schützen:

Leider ist es notwendig, auch verhältnismäßig kleine Anbieter mit einer Abmahnung und entsprechender Kostenerstattung zu kontaktieren. Auch derartige Kleinanbieter sind, wenn sie sich mit Produkten in den geschäftlichen Verkehr begeben, dazu verpflichtet, vor Bewerbung und Verkauf dieser Produkte die Verletzung von Markenrechten zu überprüfen. Dies ist in den vorliegenden Fällen nicht erfolgt“, heißt es in der Erklärung von Jack Wolfskin.

(via Meedia.de)

Was Jack Wolfskin übersieht, oder vielleicht einfach nur ignoriert, ist ob Katzenpfoten-Artikel wirklich so verwechslungsgefährdet sind wie uns hier weisgemacht werden soll. Dazu kommt die hohe Eintrittshürde ins Markenrecht und dessen Recherchen. Diese sind, bis auf sehr offensichtliche Dinge wie „ich darf meine Firma / mein Produkt nicht genauso nennen“ für kleinere Unternehmen schlicht nicht leistbar. Will man sich (wie für das Internet ja eigentlich angemessen) weltweit und in allen Varianten absichern wäre die Recherche und Beratung wahrscheinlich teurer als selbst ein wirtschaftlich florierendes ein-Personen-Unternehmen im ersten Jahr Umsatz hat. Was eine sehr effektive Sache ist, wenn man keine KMUs mehr haben will, aber mir war eigentlich so, als ob diese in Deutschland besonders gewollt seien…

Da also bislang eigentlich nur die (unzweifelhaft parteiische) Aussage von Jack Wolfskin im Raum steht, vielleicht liegt ja gar keine Rechtsverletzung vor? Ein Kommentator verweist bei Meedia dann auch, wiederum formaljuristisch völlig korrekt, auf den Rechtsweg:

Und wieder einmal spielt sich das Netz als Anwalt für die Schwachen auf. Ob die Abmahnungen gerechtfertigt sind, sollen Gerichte prüfen. Alles andere ist für mich nur heiße Luft. Wenn eine Markenrechtsverletzung vorliegt, dann muss sie geahndet werden — und das geht nicht per einfachem Schreiben. Das Fälschen von Adidas oder Puma wird auch verfolgt.

Was der Kommentator aber wiederum übersieht ist Folgendes:

Bei jeder von vornherein rechtlich nicht wirklich eindeutigen Sache (und welche Sachen sind das heutzutage eigentlich überhaupt noch?) ist der Kampf David gegen Goliath von vornherein entschieden, und zwar anders als es damals in der Bibel ausging. Goliath wird stets gewinnen, meistens weil David es sich gar nicht leisten kann überhaupt anzutreten, bzw. auf der langen Durststrecke durch die Instanzen durchzuhalten.

Dank des exorbitant hohen Streitwertes kann es sich kein einziger Kleinunternehmer (von Hobbyisten mal ganz zu schweigen) leisten, an einen solchen Rechtsstreit auch nur zu denken. Selbst eine vielleicht bestehende Rechtsschutzversicherung wird hier, wenn überhaupt, maximal eine Instanz zahlen.

Im Fazit zeigen solche Fälle sehr eindringlich, daß die bestehende Prozessordnung und das existierende Marken‑, Patent- und sonstige Schutzrechtkonglomerat zwar gut zwischen zwei gleichstarken Parteien funktionieren mag, aber bei Auseinandersetzungen zwischen sehr groß und sehr klein leider kläglich versagt. Und genau solche Auseinandersetzungen werden wir mit der fortschreitenden Internetifizierung der Gesellschaft immer häufiger sehen.

Bis diese Regelungen angepasst sind, hilft uns nur der zivile Widerstand und Protest dort, wo es den Konzernen wehtut: Im Geldbeutel. Also, kauft keine Jack-Wolfskin-Produkte!